Gutachter für Pflegebad, altersgerechte Badsanierung und zweckgerechte Umbaumaßnahmen
Unabhängige Sachverständigenleistungen im SHK Bereich. Der altersgerechte Umbau von Sanitärräumen ist keine Komfortfrage, sondern eine funktionale und häufig auch formal nachweispflichtige Maßnahme. Pflegebäder, barrierearme Bäder und pflegebedingte Umbauten müssen technisch korrekt, zweckgerecht und dauerhaft nutzbar ausgeführt sein.
Als zertifizierter Kompetenzträger für Märkte im demografischen Wandel verfüge ich über die notwendige Expertise, um altersgerechte und barrierefreie Umbauten fachlich zu bewerten und zu begleiten. Meine Ausbildung und Zertifizierung erfolgten über die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (GGT).
Mein Leistungsspektrum als Gutachter
1. Gutachten zu Pflegebädern und altersgerechten Sanitärräumen
Ich erstelle sachverständige Bewertungen zu:
- Pflegebädern im privaten und gewerblichen Bestand
- altersgerechten Badumbauten
- barrierearmen und barrierefreien Sanitärräumen
- Umbauten bei Pflegebedürftigkeit
- Neubau und Sanierung im Kontext demografischer Nutzung
Die Bewertung erfolgt technisch, normativ und wirtschaftlich nachvollziehbar.
2. Sachverständigenbestätigung zur zweckgerechten Verwendung nach Umbaumaßnahmen
Ich bin Gutachter für die Bestätigung zur zweckgerechten Verwendung nach Durchführung der Umbaumaßnahme, wie sie unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung gefordert wird. Diese Bestätigung ist erforderlich, wenn nach Abschluss eines altersgerechten oder pflegebedingten Umbaus ein unabhängiger Nachweis über die sachgerechte Umsetzung verlangt wird.
Grundlage: offizielles Formular „Bestätigung des Sachverständigen zur zweckgerechten Verwendung nach Durchführung der Umbaumaßnahme“.
Wann ist diese Bestätigung notwendig?
Typische Anwendungsfälle:
- Abschluss von durch die Deutsche Rentenversicherung geförderten Umbaumaßnahmen
- Nachweis der Zweckbindung nach altersgerechtem Badumbau
- pflegebedingte Anpassung bestehender Sanitärräume
- Vorlage bei Kostenträgern, Behörden oder Versicherungen
Inhalt meiner Sachverständigenbestätigung
Die Bestätigung erfolgt strukturiert, nachvollziehbar und prüffähig und umfasst:
- Beschreibung der durchgeführten Umbaumaßnahmen
- Abgleich mit dem genehmigten Zweck
- technische Bewertung der Ausführung
- Prüfung der dauerhaften Nutzbarkeit
- gutachterliche Feststellung zur zweckgerechten Verwendung
Ich bestätige keine Planung oder Kosten, sondern ausschließlich die sachgerechte Umsetzung der Maßnahme.
Was ist ein Pflegebad aus gutachterlicher Sicht?
Ein Pflegebad ist ein funktional geplanter Sanitärraum, der auf die Nutzung durch pflegebedürftige oder mobilitätseingeschränkte Personen ausgelegt ist. Entscheidend sind sichere Bewegungsflächen, funktionale Anordnung der Sanitärobjekte sowie eine dauerhafte und wartungsfreundliche Ausführung.
Wichtig: Ein Pflegebad ist nicht automatisch barrierefrei und kein Komfortbad. Die fachliche Abgrenzung ist Bestandteil meiner gutachterlichen Leistung.
Mein Bewertungsansatz
- Sachverhalt
Gebäudeart, Nutzung, Zielgruppe, Bestand oder Neubau. - Technische Bewertung
Sanitärausstattung, Einbau, Funktion, Sicherheit, Dauerhaftigkeit. - Normative Einordnung
Einordnung anhand einschlägiger Regelwerke, zum Beispiel DIN 18040 sowie anerkannte Regeln der Technik. - Plausibilitätsprüfung
Abgleich zwischen geplantem Zweck und tatsächlicher Ausführung. - Gutachterliche Feststellung
Sachlich, neutral, belastbar.
Qualifikation und Sachkunde
- zertifizierter Sachverständiger SHK
- langjährige Erfahrung in Sanitärtechnik und Badsanierung
- Spezialisierung auf Pflegebäder und altersgerechte Umbauten
- Zertifizierung im Bereich Gerontotechnik über gerontotechnik.de
- bundesweit tätig
- neutral und unabhängig
Abgrenzung zu Planung und Ausführung
Ich bin nicht planend oder ausführend tätig. Ich verkaufe keine Produkte und bin an keine Fachfirma gebunden. Meine Rolle ist die unabhängige technische Bewertung.
Für wen ist diese Leistung geeignet?
- Private Auftraggeber und Angehörige
- Eigentümer und Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- Pflegeeinrichtungen
- Versicherungen
- Gerichte und Anwälte
- Handwerksbetriebe zur externen Qualitätssicherung
Ablauf der Beauftragung
- Sichtung der vorhandenen Unterlagen
- Vor Ort Termin oder dokumentierte Prüfung
- technische Bewertung
- Erstellung Gutachten oder Sachverständigenbestätigung
Terminvereinbarung
Für Gutachten oder Sachverständigenbestätigungen können Sie direkt einen Termin buchen:
Häufige Fragen
Ist ein Pflegebad automatisch barrierefrei?
Nein. Pflegebad, barrierearmes Bad und barrierefreies Bad sind fachlich zu unterscheiden. Entscheidend sind die Anforderungen aus Nutzung, Bewegungsflächen und Ausführung.
Was wird mit der Bestätigung zur zweckgerechten Verwendung nachgewiesen?
Bestätigt wird, dass die Umbaumaßnahme dem beantragten Zweck entspricht, technisch korrekt umgesetzt wurde und dauerhaft nutzbar ist. Es handelt sich um eine unabhängige Sachverständigenfeststellung.
Kann die Bestätigung ohne Vor Ort Termin erfolgen?
Das hängt von Unterlagenlage und Umfang der Maßnahme ab. In vielen Fällen ist eine Vor Ort Prüfung sinnvoll, um die Ausführung belastbar zu bewerten.
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