Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gutachterbüro Lentfer – Sachverständigenleistungen SHK

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Gutachterbüro Lentfer, Sascha Lentfer, nachfolgend „Sachverständiger“, und seinen Auftraggebern über gutachterliche Leistungen, Beratungen, technische Bewertungen sowie Betriebsaudits im Bereich Heizung, Sanitär, Wärmepumpen, Trinkwasserhygiene und Schall.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen, Gutachten, Bewertungen, Analysen sowie technischen und wirtschaftlichen Einschätzungen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Gutachten zu Heizungsanlagen und Wärmepumpen
  • Bewertungen von Trinkwasserinstallationen und hygienischen Zuständen
  • Schalltechnische Einschätzungen und Messungen
  • Technische Betriebsanalysen und Betriebsaudits
  • Begleitung im Rahmen von Unternehmensbewertungen und M&A-Prozessen (technische Due Diligence)

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig und rechtzeitig bereitzustellen.

Dazu zählen insbesondere:

  • Planungsunterlagen, Berechnungen (z. B. Heizlast nach DIN 12831)
  • Angebote, Rechnungen, Protokolle
  • Betriebsdaten und Verbrauchswerte
  • Zugang zu Anlagen und Gebäuden

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können das Ergebnis beeinflussen. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.


4. Leistungsdurchführung

Die Leistungen werden nach anerkannten Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung einschlägiger Normen und Regelwerke (z. B. DIN, VDI, GEG, TrinkwV, TA Lärm) erbracht.

Die Bewertung erfolgt auf Basis:

  • der zum Zeitpunkt der Begutachtung vorliegenden Informationen
  • der örtlichen Gegebenheiten
  • der üblichen technischen Standards

Spätere Änderungen oder neue Erkenntnisse können zu abweichenden Bewertungen führen.


5. Einsatz moderner Technologien

Zur Unterstützung der Analyse, Strukturierung und Ausarbeitung können digitale Systeme und moderne Technologien eingesetzt werden, einschließlich KI-gestützter Anwendungen.

Diese dienen ausschließlich der Unterstützung.
Die fachliche Bewertung, Plausibilisierung und Endverantwortung liegt ausschließlich beim Sachverständigen.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.


6. Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung, entweder:

  • als Pauschalhonorar
  • nach Zeitaufwand
  • oder gemäß Angebot

Zusätzlicher Aufwand, der durch unvollständige Unterlagen, Terminverschiebungen oder Erweiterungen entsteht, wird gesondert berechnet.

Reisezeiten, Fahrtkosten und Nebenkosten können gesondert abgerechnet werden.


7. Haftung

Der Sachverständige haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

Eine Haftung für:

  • mittelbare Schäden
  • Folgeschäden
  • entgangenen Gewinn

ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.


8. Verwendung des Gutachtens

Gutachten und Stellungnahmen sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.

Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung in anderen Zusammenhängen bedarf der Zustimmung des Sachverständigen.

Eine auszugsweise Verwendung ist unzulässig, wenn sie den Sinn verfälscht.


9. Urheberrecht

Alle erstellten Gutachten, Berichte und Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.


10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Beauftragung erlangten Informationen werden vertraulich behandelt.

Dies gilt nicht, sofern eine Offenlegung gesetzlich erforderlich ist.


11. Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung oder höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.


12. Kündigung

Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.


13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Sachverständigen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.