Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sachverständigenbüro Lentfer – Gutachterbüro für Heizung, Sanitär, Wärmepumpen, Schall
Gültig ab: 01.01.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Sachverständigenbüro Lentfer und seinen Auftraggebern. Sie gelten für alle angebotenen Leistungen und Aufträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Sachverständigenbüro Lentfer, vertreten durch Sascha Lentfer (nachfolgend „Sachverständiger“), und seinen Auftraggebern über:
- Gutachtliche Stellungnahmen und Expertisen (Wärmepumpen, Heizung, Sanitär)
- Technische Bewertungen und Analysen
- Schallimmissions-Messungen und schalltechnische Bewertungen
- Betriebsaudits und Effizienzanalysen
- Beweissicherungen und Bestandsaufnahmen
- Beratungen zu Trinkwasserhygiene, Gebäudetechnik und Energieeffizienz
- Technische Due-Diligence und M&A-Begleitungen
1.2 Abweichende Bedingungen
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Sachverständiger erkennt diese ausdrücklich schriftlich an. Das Schweigen auf AGB-Abweichungen gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Vorrang einzelner Vereinbarungen
Für den Fall widersprüchlicher Regelungen gilt: Individuell vereinbarte Vertragsbedingungen (z.B. Angebot, Auftragsbestätigung) gehen vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
2.1 Leistungsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Erbringung von gutachterlichen Leistungen nach Maßgabe des Angebots und der Auftragsbestätigung.
2.2 Keine Erfolgsgarantie
Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. Der Sachverständige schuldet die sachverständige Leistungserbringung nach anerkannten Regeln der Technik, nicht aber ein vorgegebenes Ergebnis.
2.3 Exakte Leistungsbeschreibung
Der Leistungsumfang wird im Angebot konkret beschrieben. Es gelten nur die dort genannten Leistungen. Alles darüber hinaus (Zusatzleistungen, Folgeleistungen, erweiterte Analysen) bedarf einer gesonderten schriftlichen Beauftragung und Vereinbarung.
2.4 Zusatzleistungen während Bearbeitung
Sollten sich während der Bearbeitung erforderliche Leistungen herausstellen, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen, wird der Auftraggeber hiervon unverzüglich benachrichtigt. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzleistungen bedarf ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Bereitstellung erforderlicher Unterlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Planungsunterlagen, technische Zeichnungen und Datenblätter
- Berechnungen (z.B. Heizlastberechnung nach DIN 12831, Schallleistungspegel)
- Vertragsunterlagen, Rechnungen, Wartungsprotokolle
- Betriebsdaten, Verbrauchswerte und Messaufzeichnungen
- Zeitgerechter und ungehinderter Zugang zu Anlagen und Gebäuden
- Ansprechpersonen vor Ort und Telefon-Erreichbarkeit
3.2 Haftung für fehlerhafte Daten
Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet bereitgestellte Unterlagen können zu Verzögerungen oder Anpassungen der Prognose führen. Der Sachverständiger haftet nicht für fehlerhafte oder fehlende Eingangsdaten des Auftraggebers. Sollten nach Berichtserstellung fehlerhafte Eingangsdaten bekannt werden, wird eine Anpassung kostenlos durchgeführt (bis max. 2 Iterationen).
3.3 Korrektheit der Angaben
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Daten und Unterlagen aktuell, korrekt und unverfälscht sind. Der Sachverständige darf darauf vertrauen, dass die Angaben des Auftraggebers der Wahrheit entsprechen.
§ 4 Leistungsdurchführung & Normenanwendung
4.1 Anwendung von Normen und Regelwerken
Alle Leistungen werden nach anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung einschlägiger Normen und Regelwerke erbracht. Dies sind insbesondere:
- DIN-Normen (z.B. DIN 12831, DIN ISO 9613-2, DIN 4109, DIN EN 12098)
- VDI-Richtlinien (z.B. VDI 4645, VDI 6023)
- Bundesgesetze (GEG, BImSchG, TrinkwV, ArbStättV)
- Technische Anleitung Lärm (TA Lärm)
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik im SHK-Handwerk
4.2 Snapshot-Bewertung
Die Bewertung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Begutachtung vorliegenden Informationen, der örtlichen Gegebenheiten und der üblichen technischen Standards. Spätere Änderungen der Rahmenbedingungen, neue technische Erkenntnisse oder geänderte Normen können zu abweichenden Bewertungen führen.
4.3 Einsatz moderner Technologien
Der Sachverständiger nutzt zur Unterstützung seiner Arbeit moderne Technologien, Berechnungsprogramme und digitale Werkzeuge. Die fachliche Bewertung, kritische Plausibilisierung und Endverantwortung liegen ausschließlich beim Sachverständigen.
§ 5 Einsatz von Künstlicher Intelligenz & modernen Technologien
5.1 KI-Nutzung zur Unterstützung
Der Sachverständiger kann zur Unterstützung von Analyse, Strukturierung, Recherche und Ausarbeitung digitale Systeme und moderne Technologien einsetzen, einschließlich KI-gestützter Anwendungen.
5.2 Einsatzbereiche von KI
- Recherche und Literaturrecherche zu normativen Anforderungen
- Strukturierung und Gliederung von Berichten
- Grammatikalische und redaktionelle Überprüfung
- Unterstützung bei der Visualisierung von Daten und Diagrammen
- Ideenfindung und Szenario-Entwicklung
5.3 Garantien beim KI-Einsatz
- KI wird NICHT zur technischen Endentscheidung oder Mangelbewertung herangezogen – diese erfolgt ausschließlich durch den Sachverständigen
- Alle KI-Outputs werden kritisch gegen Normen und Regeln der Technik validiert
- Auftraggeber-Daten werden pseudonymisiert in KI-Systeme eingegeben (kein Unternehmensname, keine Klarnamen)
- Keine Speicherung von vertraulichen Kundendaten in KI-Trainingsdaten
- Sachverständiger trägt 100 % fachliche und rechtliche Verantwortung für alle KI-gestützten Inhalte
- Der KI-Einsatz ändert die Haftungsregeln nicht
5.4 Opt-out möglich
Der Auftraggeber kann den Einsatz von KI in Einzelfällen ausschließen. Dies ist schriftlich zu vereinbaren und kann zu Zeitverzögerungen oder Zusatzkosten führen.
§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen
6.1 Vergütungsformen
Die Vergütung wird im Angebot konkret genannt und kann erfolgen als:
- Pauschalhonorar (für genau definierte Leistungen)
- Zeithonorar nach Stundensatz (bei offenem Umfang)
- Tagessatz oder Halbtagessatz (für vor Ort Arbeiten)
- Gemischte Modelle (z.B. Pauschal + Reisekosten)
6.2 Zusätzliche Kosten
Reisezeit, Fahrtkosten, Nebenkosten (Parkgebühren, Mautgebühren, Übernachtung), Zusatzleistungen und Änderungen der Aufgabenstellung werden separat berechnet. Dies wird im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung dokumentiert.
6.3 Fahrtkosten
Fahrtkosten werden mit 0,70 EUR/km (gemäß Entfernungspauschale) berechnet oder nach tatsächlichen Kosten (Bahnfahrten, Maut), je nachdem welche Variante günstiger ist.
6.4 Reisezeiten
Reisezeiten werden zeitlich vergütet (Stundensatz 150 EUR/h oder wie vereinbart).
6.5 Verbindliche Zahlungsbedingungen
- Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Rechnungsdatum (sofern nicht anders vereinbart)
- Kontoverbindung: siehe Rechnung
- Verzugszinsen: 5 % pro Jahr über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)
- Rechnungsstellung: Nach Fertigstellung und Lieferung des Gutachtens
- Zahlungsort: Deutschland (IBAN des Sachverständigen)
6.6 Mahnverfahren
Nach 30 Tagen Verzug erfolgt schriftliche Mahnung (Brief oder E-Mail). Ab Tag 61 Verzug werden Mahngebühren (10 EUR pro Mahnung) und ggf. Inkasso-Kosten berechnet.
6.7 Eigentumsrecht-Vorbehalt
Alle Unterlagen, Berichte und Erkenntnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung (einschließlich Verzugszinsen und Mahngebühren) Eigentum des Sachverständigen. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht vor Zahlung.
6.8 Kostenschätzung bei Zeithonorar
Sollte der Aufwand die ursprüngliche Kostenschätzung um mehr als 20 % übersteigen, wird der Auftraggeber vorab benachrichtigt und gibt seine Zustimmung zu den erhöhten Kosten.
§ 7 Haftung & Haftungsbegrenzung
7.1 Haftungsumfang
- Der Sachverständiger haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen
- Dies betrifft auch fahrlässige Verletzungen von Nebenpflichten
7.2 Ausschluss bestimmter Schadensarten
Eine Haftung für nachfolgende Schadensarten ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig:
- Mittelbare Schäden (z.B. Verdienstausfall)
- Folgeschäden (z.B. Betriebsunterbrechung)
- Entgangener Gewinn oder entgangene Ersparnisse
- Schadensersatz wegen Datenverlust oder Datenverfälschung (es sei denn, grobe Fahrlässigkeit)
- Moralischer oder Reputationsschaden
- Indirekte wirtschaftliche Folgen
7.3 Haftungshöchstbetrag
Die Gesamthaftung des Sachverständigen ist auf die im Auftrag vereinbarte Vergütung begrenzt. Bei mehreren Schäden ist die Haftung auf das 3-fache des Auftragshonorar begrenzt.
7.4 Ausnahmen von der Haftungsbegrenzung
Unbegrenzte Haftung besteht für: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Garantien, Verletzung von Datenschutzgesetzen (DSGVO).
7.5 Haftungsversicherung
Der Sachverständige ist über eine Sachverständigen-Haftpflichtversicherung versichert. Die Versicherung leistet bis zur Deckungssumme seiner Police. Der Auftraggeber kann die Versicherungsdaten anfragen.
§ 8 Verwendung & Urheberrecht
8.1 Zweckbindung
Das Gutachten ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sachverständigen nicht an Dritte weitergegeben oder in anderen Zusammenhängen verwendet werden.
8.2 Zitierregeln
Eine auszugsweise Wiedergabe von Gutachten, Tabellen oder Grafiken ist unzulässig, wenn sie den Sinn verfälscht oder zu Missverständnissen führen kann. Vollständige Zitate sind nur mit vollständiger Quellenangabe zulässig.
8.3 Erlaubte Nutzung
- Interne Verwendung (für sein eigenes Unternehmen, seine Behörde oder seinen persönlichen Gebrauch)
- Weitergabe an unmittelbare Vertragsparteien (z.B. Auftraggeber → Auftragnehmer)
- Vorlage bei Behörden oder Gerichten (falls erforderlich)
8.4 Nicht erlaubte Nutzung
- Vervielfältigung für Werbung oder Marketing
- Verkauf oder Vermietung des Gutachtens
- Weitergabe an Konkurrenten oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung
- Verwendung in anderen Rechtsfällen oder für andere Projekte (ohne ausdrückliche Zustimmung)
- Publikation in Medien, Internet oder Fachliteratur
8.5 Urheberrecht
Das Gutachten, einschließlich aller Analysen, Tabellen, Grafiken, Berechnungen und Schlussfolgerungen, unterliegt dem Urheberrecht des Sachverständigen. Das Urheberrecht verbleibt beim Sachverständigen. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
8.6 Dauer des Nutzungsrechts
Das Nutzungsrecht gilt zeitlich unbegrenzt, erlischt aber automatisch, falls der Auftraggeber gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
§ 9 Gegenseitige Vertraulichkeit & Geheimhaltung
9.1 Geheimhaltungspflicht des Sachverständigen
Der Sachverständiger verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Unterlagen und Geschäftsgeheimisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für:
- Unternehmensstrukturen und -strategien des Auftraggebers
- Kosten- und Preisangaben
- Kundendetails und interne Prozesse
- Technische Spezifikationen und proprietäre Verfahren
- Alle anderen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind
9.2 Gegenseitige Geheimhaltungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits zur gegenseitigen Geheimhaltung von:
- Berechnungsmethoden und Kalkulationen des Sachverständigen
- Preisen und Gebührenstaffelungen
- Kundenlisten und Referenzkunden
- Interne Prozesse und Verfahren
- Verwendung von KI und digitalen Tools
- Geschäftsgeheimnissen des Sachverständigen
9.3 Gesetzliche Ausnahmen
Geheimhaltungspflichten entfallen, soweit eine Offenlegung gesetzlich erforderlich ist (z.B. Behördenanfragen, Gerichtsbeschlüsse). Der Sachverständiger wird die andere Partei vorher benachrichtigen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
9.4 Laufzeit der Geheimhaltung
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer des Auftrags und 3 Jahre darüber hinaus.
9.5 Verletzung der Geheimhaltung
Im Falle schuldhafter Verletzung kann die verletzende Partei zu Schadensersatz herangezogen werden. Bei besonders schweren Verletzungen kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden.
§ 10 Termine & Lieferzeiten
10.1 Verbindlichkeit von Lieferfristen
Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung explizit genannt und vereinbart wurde. «Ungefähre» Fristen sind nicht verbindlich.
10.2 Start der Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem alle erforderlichen Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber eingegangen sind. Fehlende oder verspätete Unterlagen verschieben den Lieferfrist-Start entsprechend.
10.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit, Naturkatastrophen oder technische Ausfälle gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend.
10.4 Verzögerungen durch den Auftraggeber
Verzögerungen durch den Auftraggeber (fehlende Unterlagen, verspätete Zahlungen, Terminverschiebungen) führen zu Verschiebung der Lieferfrist in entsprechendem Umfang.
10.5 Qualitätsprimat
Einhaltung der Lieferfrist ist nicht gleichzusetzen mit Qualitätszusage. Sollte die Qualität leiden, wird der Sachverständiger die Lieferfrist verlängern.
§ 11 Vor-Ort-Termine & Reiseleistungen
11.1 Bindung von Terminen
Vor-Ort-Termine sind nur verbindlich nach schriftlicher gegenseitiger Bestätigung (E-Mail genügt).
11.2 Stornierung und Terminverschiebung
- Bis 7 Tage vor dem Termin: Kostenlos möglich
- 7–3 Tage vorher: 50 % der vereinbarten Gebühren für den Termin
- Weniger als 3 Tage: 100 % Ausfallgebühren (Vollsatz)
- An Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen vereinbarte Termine: 25 % Aufschlag auf die Ausfallgebühren
11.3 Reisekosten
Fahrtkosten werden wie in § 6.3 und 6.4 berechnet. Übernachtungskosten (falls erforderlich) werden gesondert berechnet.
11.4 Wartezeiten
Sollte der Sachverständiger am vereinbarten Termin mehr als 15 Minuten warten müssen, wird Wartezeit berechnet (gleicher Stundensatz wie Reisezeit).
§ 12 Änderungen & Zusatzleistungen
12.1 Leistungsumfang ist abschließend
Leistungsumfang ist abschließend im Angebot definiert. Änderungen der Aufgabenstellung bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und führen zu Zusatzhonorar.
12.2 Beispiele für Zusatzleistungen
- Zusätzliche Immissionsorte
- Neue oder veränderte Betriebspunkte oder Szenarien
- Änderung des Zielwerts oder der Anforderungen
- Einsatz von Spezialsoftware
- Zusätzliche Messungen oder Messserien
- Mehrfach-Iterationen nach Lieferung
- Änderungen nach Fertigstellung
12.3 Kosten für Zusatzleistungen
Pauschalansatz mindestens 300 EUR (2 Stunden Sachverständigen-Zeit). Bei größeren Änderungen wird ein separates Angebot erstellt.
12.4 Beginn von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden NUR begonnen, nachdem die schriftliche Zustimmung vorliegt (keine mündlichen Zusagen).
§ 13 Beendigung & Kündigung
13.1 Kündigung ohne Frist
Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Eine Frist ist nicht erforderlich.
13.2 Abrechnung bei Auftraggeber-Kündigung
Bei Kündigung durch den Auftraggeber werden bereits erbrachte Leistungen anteilig berechnet.
13.3 Abrechnung bei Sachverständiger-Kündigung
Sollte der Sachverständiger den Auftrag kündigen, wird dies ebenfalls anteilig abgerechnet. Der Grund wird benannt.
13.4 Kein Anspruch auf ursprüngliche Lieferung
Nach Kündigung besteht kein Anspruch auf Lieferung des ursprünglichen Gutachtens, sondern nur auf Zahlung der bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 14 Datenschutz & DSGVO
14.1 Datenverarbeitung
Der Sachverständiger verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zur Auftragserfüllung. Diese unterliegen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
14.2 Datenschutzerklärung
Die ausführliche Datenschutzerklärung ist auf www.sv-heizung-sanitaer.de einsehbar.
14.3 Datensicherheit
Alle Auftraggeber-Daten werden verschlüsselt oder passwort-geschützt gespeichert. Der Zugriff ist auf berechtigte Personen begrenzt.
§ 15 Gewährleistung & Gewährleistungsverzicht
15.1 Umfang der Gewährleistung
Der Sachverständiger leistet Gewährleistung für sachverständige Leistungserbringung nach anerkannten Regeln der Technik, nicht aber für ein bestimmtes Ergebnis.
15.2 Gewährleistungsfrist
12 Monate nach Lieferdatum des Gutachtens.
15.3 Mängelanspruch
Sollte das Gutachten nachweislich gegen DIN, VDI oder TA-Lärm verstoßen, wird eine Nachbesserung kostenlos durchgeführt (max. 2x; danach Zusatzhonorar).
15.4 Ausschluss der Gewährleistung
Gewährleistung entfällt, wenn:
- Der Auftraggeber fehlerhafte Eingangsdaten bereitgestellt hat
- Der Auftraggeber Mitwirkungspflichten verletzt hat
- Das Gutachten vom Auftraggeber verfälscht oder verändert wurde
- Mehr als 12 Monate seit Lieferdatum verstrichen sind
§ 16 Besonderheiten für M&A-Aufträge
16.1 Zusatzregeln für Due Diligence
Bei M&A-Prozessen und technischer Due Diligence gelten folgende Zusatzregeln:
16.2 Verschwiegenheit
Der Sachverständiger unterliegt einer vollständigen Geheimhaltungspflicht bezüglich aller Erkenntnisse aus der Due Diligence. Dies schließt die Namen von Kaufinteressenten ein.
16.3 Bericht-Nutzung
Der Bericht darf ohne Zustimmung des Sachverständigen nicht an Dritte weitergegeben werden, auch nicht an Finanzberater oder Investoren.
16.4 Mündliche Präsentation
Sollte eine mündliche Präsentation der Ergebnisse erforderlich sein, wird dies gesondert berechnet.
16.5 Folgebewertungen
Nach dem M&A-Abschluss können die Bewertungen an neue Informationen angepasst werden. Dies wird separat berechnet.
§ 17 Rechtswahl & Streitbeilegung
17.1 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist das für den Sitz des Sachverständigen zuständige Gericht, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Für Privatpersonen gelten die Vorschriften der ZPO.
17.3 Schiedsverfahren
Sollte ein Streit entstehen, können die Parteien sich einigen, diesen durch Schiedsverfahren beizulegen. Ein Schiedsverfahren ist schneller und diskreter als Gerichtsbarkeit.
17.4 Außergerichtliche Einigung
Bei Meinungsverschiedenheiten wird zuerst versucht, eine Lösung im Gespräch zu finden. Nur wenn dies scheitert, erfolgen rechtliche Schritte.
§ 18 Salvatorische Klausel & Schlussbestimmungen
18.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung nahekommen.
18.2 Vollständigkeit
Diese AGB geben die abschließende Vereinbarung wieder. Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
18.3 Auslegung
Im Falle von Auslegungszweifeln gelten diese AGB nicht zu Lasten des Sachverständigen. Uneindeutige Regelungen werden im Sinne des Sachverständigen ausgelegt.
Gültigkeit & Anwendung
Diese AGB treten am 01.01.2026 in Kraft und ersetzen alle vorangegangenen AGB-Versionen. Sie gelten für alle Aufträge, die nach diesem Datum erteilt oder akzeptiert werden.
Sachverständigenbüro Lentfer
Sascha Lentfer
Bielenberg 7, 25377 Kollmar
Tel: 04124 60 89 869
E-Mail: info@sv-heizung-sanitaer.de
