Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachverständigenbüro Lentfer, Sascha Lentfer, Sachverständiger für Heizung und Wärmepumpentechnik, Sanitär und Wasser, Schall
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Sachverständigenleistungen zwischen dem Sachverständigenbüro Lentfer, Sascha Lentfer (nachfolgend „Sachverständiger“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.3 Diese Bedingungen gelten nicht für Beauftragungen durch Gerichte oder Behörden. Umfang und Vergütung richten sich dort nach dem Beweisbeschluss und dem Justizvergütungs und Entschädigungsgesetz (JVEG).
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang und Leistungsstufen
2.1 Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unparteiisch, weisungsfrei und nach den anerkannten Regeln der Technik. Ein bestimmtes, vom Auftraggeber gewünschtes inhaltliches Ergebnis wird nicht geschuldet.
2.2 Der Sachverständige bietet seine Leistungen in vier Stufen an (LENTFER Leistungsstufen):
| Stufe | Leistung | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 Orientierung | Ortstermin, orientierende Bestandsaufnahme und erste technische Einschätzung | Kurze schriftliche Ergebnismitteilung mit Empfehlungen |
| 2 Vertiefte Untersuchung | Gezielte Messungen, Berechnungen und Prüfung von Unterlagen | Gutachterliche Stellungnahme zu den vereinbarten Fragestellungen bzw. Angeboten |
| 3 Privatgutachten | Umfassende sachverständige Untersuchung | Ausführliche Dokumentation und nachvollziehbare technische Bewertung |
| 4 Fachliche Begleitung | Unterstützung bei Klärung, Umsetzung, Schriftverkehr sowie als Parteisachverständiger in gerichtlichen Verfahren | Gesondert vereinbarte Leistungen |
2.3 Jede Leistungsstufe ist ein eigenständiger Auftrag. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, insbesondere aus Fragestellung, Leistungsstufe, Untersuchungsumfang, Untersuchungsgrenzen, Form des Ergebnisses und Vergütung. Individuelle Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2.4 Die Stufe 1 umfasst keine vollständige Anlagenprüfung, keine abschließende Ursachenanalyse und keine umfassende Beurteilung sämtlicher technischer und normativer Anforderungen. Messungen und Berechnungen sind nur geschuldet, soweit sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart sind.
2.5 Aussagen des Sachverständigen beziehen sich auf den vereinbarten Untersuchungsgegenstand, die angewendeten Prüfmethoden und die zum Zeitpunkt der Untersuchung verfügbaren Unterlagen und Erkenntnisse. Wesentliche Einschränkungen und offene Fragestellungen werden im Ergebnis kenntlich gemacht.
2.6 Erkennt der Sachverständige im Rahmen der beauftragten Leistung erhebliche Risiken, insbesondere für Leib und Leben, die Trinkwasserhygiene oder drohende Folgeschäden, weist er den Auftraggeber unabhängig von der beauftragten Stufe darauf hin. Eine weitergehende Untersuchung wird dadurch nicht geschuldet.
2.7 Eine weitere Leistungsstufe wird nur nach gesonderter Beauftragung erbracht. Eine automatische Erweiterung des Auftrags erfolgt nicht. Hält der Sachverständige eine weitere Stufe für fachlich erforderlich, teilt er dies mit Begründung mit. Der Auftraggeber ist zur Beauftragung nicht verpflichtet.
2.8 Rechtliche Bewertungen und Rechtsberatung sind nicht Gegenstand der Leistung.
§ 3 Vertragsschluss und Auftragsbestätigung
3.1 Angebote des Sachverständigen sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots oder durch die Auftragsbestätigung des Sachverständigen in Textform zustande. Eine Annahme per E Mail genügt.
3.2 Vor Vertragsschluss sind die auftraggebende Person oder Gesellschaft, bei Gesellschaften einschließlich Registergericht und Registernummer, sowie der Rechnungsempfänger anzugeben.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung und ermöglicht den Zugang zur Anlage und zu den betroffenen Räumen.
4.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm stammenden Angaben und Unterlagen verantwortlich. Beruhen Aussagen des Sachverständigen auf unzutreffenden Angaben des Auftraggebers, passt der Sachverständige das Ergebnis bis zu zweimal ohne zusätzliche Vergütung an. Weitere Anpassungen werden nach Aufwand vergütet.
4.3 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Einsatz künstlicher Intelligenz
5.1 Der Sachverständige kann zur Unterstützung bei Recherche, Strukturierung und Dokumentation Werkzeuge der künstlichen Intelligenz einsetzen. Fachliche Feststellungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen trifft ausschließlich der Sachverständige persönlich.
5.2 Daten des Auftraggebers werden nicht zum Training von KI Systemen verwendet. Es werden nur Dienste eingesetzt, die dies vertraglich ausschließen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Stufe 1 wird als Pauschale vergütet, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Ab Stufe 2 erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz. Für jede Stufe kann abweichend ein Festpreis vereinbart werden.
6.2 Fahrzeiten werden zum vollen Stundensatz, Fahrtkosten mit 0,75 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet. Sonstige Auslagen, insbesondere für Fremdleistungen, Laboruntersuchungen oder Messtechnik Dritter, werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
6.3 Die Vergütung einer abgeschlossenen Leistungsstufe wird auf nachfolgende Stufen nicht angerechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Bei Unternehmern verstehen sich alle Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttobeträge angegeben.
6.5 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei umfangreichen Aufträgen kann der Sachverständige angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
6.6 Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Haftung
7.1 Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.4 Der Sachverständige unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung. Angaben zu Versicherer und Deckungssumme werden auf Anfrage mitgeteilt.
7.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Sachverständigen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Ergebnismitteilungen, Stellungnahmen und Gutachten sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
8.2 Die Weitergabe an Rechtsanwälte, Gerichte, Versicherer und die unmittelbar am Sachverhalt Beteiligten zur Wahrnehmung eigener Rechte ist zulässig. Eine darüber hinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, auszugsweise Verwendung oder Nutzung für andere Objekte bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen in Textform.
8.3 Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung behält sich der Sachverständige die Nutzungsrechte vor.
§ 9 Verschwiegenheit
9.1 Der Sachverständige behandelt alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Eine Offenbarung erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
9.2 Der Auftraggeber behandelt seinerseits Angebote, Preise, Arbeitsunterlagen und Methoden des Sachverständigen, insbesondere das Lentfer Prozessprinzip, vertraulich.
9.3 Die Verschwiegenheitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.
§ 10 Fristen und Termine
10.1 Fristen für die Fertigstellung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
10.2 Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte vollständig vorliegen und ein vereinbarter Vorschuss eingegangen ist.
§ 11 Ortstermine und Terminabsagen
11.1 Ortstermine werden gemeinsam vereinbart. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anlage zum Termin zugänglich und betriebsbereit ist.
11.2 Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Ortstermin ab, gilt: Bei Absage bis sieben Tage vor dem Termin entstehen keine Kosten. Bei Absage zwischen sieben und drei Tagen vor dem Termin werden 50 Prozent, bei späterer Absage oder Nichterscheinen 100 Prozent der für den Termin vereinbarten Vergütung berechnet.
11.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 12 Änderungen und Zusatzleistungen
12.1 Änderungen und Erweiterungen innerhalb einer beauftragten Leistungsstufe werden nur erbracht, wenn sie vor ihrer Ausführung in Textform vereinbart wurden.
12.2 Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand vergütet. Die Mindestvergütung beträgt 300 EUR je Zusatzauftrag, soweit nichts anderes vereinbart ist.
12.3 Die Beauftragung einer weiteren Leistungsstufe nach § 2.7 ist keine Zusatzleistung, sondern ein neuer Auftrag mit eigener Vergütung.
§ 13 Kündigung
13.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Der Sachverständige behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Sachverständigen liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber versucht, auf das Ergebnis Einfluss zu nehmen, oder wenn Umstände eintreten, die die Unparteilichkeit des Sachverständigen gefährden.
§ 14 Abnahme und Mängelrechte
14.1 Ergebnismitteilungen, Stellungnahmen und Gutachten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe unter Angabe konkreter Gründe widerspricht. Auf diese Folge wird der Sachverständige bei Übergabe gesondert hinweisen.
14.2 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Sachverständige zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
14.3 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 7.1 und § 7.2 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 15 Datenschutz
15.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Sachverständigen.
15.2 Fotos, Messdaten und Unterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Dokumentation archiviert.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss übermittelt wird.
16.2 Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, hat er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn der Verbraucher vorher bestätigt hat, dass ihm dieser Verlust bekannt ist.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Sachverständige ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
18.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen.
18.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
18.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Januar 2026
